Einreise nach Österreich

  • Aktuell gelten die folgenden Regeln (17.02.2022-):
    • Im Zuge der Einreise gilt 3-G („geimpft, genesen oder getestet“).
    • 3-G gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und in Seilbahnen.
    • Im Fall von Impfstoffen aus dem Osten wird eine Kombination aus Antikörpertest nach der 2. Dosis + 3. Impfstoff (Pfizer oder Moderna) an allen Standorten akzeptiert, wo die 2G-Regel gilt.
    • Der 1-Dosis-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bis zum 3. Januar 2022 gültig, danach ist eine Auffrischimpfung erforderlich.
    • Die Zweidosen-Impfstoffe sind nach der zweiten Dosis 6 Monate gültig, danach ist eine Auffrischungsdosis erforderlich.
    • Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen (außer in Wien). Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Kinder von 12-15 Jahren gilt es die Möglichkeit, sich mit regelmäßigen Tests dem 2-G-Status gleichzustellen (“Holiday Ninja Pass”). Ab 15. Lebensjahr gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen).
    • Die Covid-Tests sind nicht mehr als Eintrittsnachweis gültig (weder der Antigen- noch der PCR-Test), und auch der Antikörpertest ist zur Bestätigung des Genesungsstatus nicht geeignet.
    • In der Gastronomie ist um 24 Uhr Sperrstunde.
    • FFP2-Masken müssen in allen öffentlichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants, in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben und in allen Geschäften und Museen getragen werden.
    • Ab 5. März fallen alle Corona-Maßnahmen, mit Ausnahme der FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs (z. B. Supermarkt, Post, Bank, Apotheke).

    Vor der Reise lohnt es sich die Berechtigung zu der Einreise- und Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit dem österreichischen QR-Code-Scannersystem zu überprüfen, der über diesen Link erreichbar ist.

    Weitere Informationen zu den geltenden Regeln finden Sie hier oder auf der Website des Sozialministeriums.

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