Einreise nach Österreich
- Aktuell gelten die folgenden Regeln (17.02.2022-):
- Im Zuge der Einreise gilt 3-G („geimpft, genesen oder getestet“).
- 3-G gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und in Seilbahnen.
- Im Fall von Impfstoffen aus dem Osten wird eine Kombination aus Antikörpertest nach der 2. Dosis + 3. Impfstoff (Pfizer oder Moderna) an allen Standorten akzeptiert, wo die 2G-Regel gilt.
- Der 1-Dosis-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bis zum 3. Januar 2022 gültig, danach ist eine Auffrischimpfung erforderlich.
- Die Zweidosen-Impfstoffe sind nach der zweiten Dosis 6 Monate gültig, danach ist eine Auffrischungsdosis erforderlich.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen (außer in Wien). Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Kinder von 12-15 Jahren gilt es die Möglichkeit, sich mit regelmäßigen Tests dem 2-G-Status gleichzustellen (“Holiday Ninja Pass”). Ab 15. Lebensjahr gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen).
- Die Covid-Tests sind nicht mehr als Eintrittsnachweis gültig (weder der Antigen- noch der PCR-Test), und auch der Antikörpertest ist zur Bestätigung des Genesungsstatus nicht geeignet.
- In der Gastronomie ist um 24 Uhr Sperrstunde.
- FFP2-Masken müssen in allen öffentlichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants, in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben und in allen Geschäften und Museen getragen werden.
- Ab 5. März fallen alle Corona-Maßnahmen, mit Ausnahme der FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs (z. B. Supermarkt, Post, Bank, Apotheke).
Vor der Reise lohnt es sich die Berechtigung zu der Einreise- und Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit dem österreichischen QR-Code-Scannersystem zu überprüfen, der über diesen Link erreichbar ist.
Weitere Informationen zu den geltenden Regeln finden Sie hier oder auf der Website des Sozialministeriums.